Impressum
Informationen nach § 5 TMG, § 2 DL-infoV und Art. 14 ODR-Verordnung
Bieber & Walle GbR
Zinzinger Straße 7
66117 Saarbrücken
Telefon +49 (0)681 54027
Telefax +49 (0)681 56090
E-Mail: kanzlei (at) bieber-walle.de
Internet: www.bieber-walle.de
Vertreten durch:
Markus Bieber, Steuerberater
David Walle, Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater
Registereintrag: Steuerberaterkammer Saarbrücken KdöR, Nell-Breuning-Allee 6 - 66115 Saarbrücken, Mitgliedsnummern 111324 (Markus Bieber) und 111368 (David Walle)
Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE285757759
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Saarland
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer Saarland
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Berufsrechtliche Regelungen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung für Steuerberater (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Saarland unter www.stbk-saarland.de eingesehen werden. Sie sind auch auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de abrufbar.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz der Gesellschaft: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln.
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland.
Quellenangaben für unseren Newsletter
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.), NWB Verlag GmbH & Co. KG, 44629 Herne
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
Sabine Jung, Kleinblittersdorf; www.fotolia.com; www.istockphoto.com
Verwandte Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://webgate.ex.europa.eu/odr/
Haftungsausschluss: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seinen Internetseiten. Die Haftung des Anbieters für die Inhalte der Homepage und deren Nutzung wird auf Vorsatz und grob fahrlässiges Verschulden beschränkt. Der Anbietet haftet insbesondere nicht für Fehler bei der Übertragung von Schriftstücken oder auf Grund einer unbefugten Veränderung durch Dritte. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für den Inhalt anderer Internetseiten, auf die durch Links verwiesen wird. Es hat lediglich eine Überpfügung der verlinkten Seiten zum Zeitpunkt der Linksetzung stattgefunden, bei der keine Anhaltspunkte für illegale Inhalte entdeckt wurden.
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Datenschutzerklärung
Stand: Mai 2018
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Kanzleiwebseite der Bieber & Walle GbR, Zinzinger Straße 7, 66117 Saarbrücken, Telefon 0681 54027, Telefax 0681 56090, E-Mail kanzlei@bieber-walle.de.
2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
2.1 Aufruf der Webseite
Beim Aufruf dieser Webseite (bieber-walle.de) werden durch den Internet-Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:
- IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
- Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
- Webseite, von der aus der Besucher auf die Kanzleiwebseite gelangt (sog. Referrer-URL),
- Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers.
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt. Die Kanzlei hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,
- die Verbindung zur Webseite der Kanzlei zügig aufzubauen,
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- die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten und
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Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers der Webseite zu gewinnen.
2.2 Kontaktformular
Besucher können über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite Nachrichten an die Kanzlei übermitteln. Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben. Mit Absenden der Nachricht über das Kontaktformular willigt der Besucher in die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ein. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Abwicklung und Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular. Dies geschieht auf Basis der freiwillig erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO. Die für die Benutzung des Kontaktformulars erhobenen personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung gegeben sind (z. B. anschließende Beauftragung unserer Kanzlei).
2.3 Newsletter
Mit der Anmeldung zum Newsletterbezug erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit der Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten einverstanden. Für die Anmeldung zum Bezug der Newsletter braucht lediglich eine E-Mail-Adresse des Besuchers eingetragen werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Besuchers zum Zwecke der Versendung von Newslettern ist die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO.
Der Besucher kann sich jederzeit vom Empfang zukünftiger Newsletter abmelden. Dies kann über die Verwendung eines speziellen Links am Ende des Newsletters oder durch entsprechende Nachricht per E-Mail an kanzlei@bieber-walle.de erfolgen.
3. Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn
- nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich dazu eingewilligt wurde,
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass die betroffene Person ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
- für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
- dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.
In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.
4. Cookies
Auf der Webseite können sog. Cookies eingesetzt werden (z.B. in unserem Online-Newsletter). Cookies sind Datenpakete, die zwischen dem Server der Kanzleiwebseite und dem Browser des Besuchers ausgetauscht werden. Diese werden beim Besuch der Webseite von den jeweils verwendeten Geräten (PC, Notebook, Tablet, Smartphone etc.) gespeichert. Cookies können insoweit keine Schäden auf den verwendeten Geräten anrichten. Insbesondere enthalten sie keine Viren oder sonstige Schadsoftware. In den Cookies werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Die Kanzlei kann damit keinesfalls unmittelbar Kenntnis von der Identität des Besuchers der Webseite erhalten.
Cookies werden nach den Grundeinstellungen der Browser größtenteils akzeptiert. Die Browsereinstellungen können so eingerichtet werden, dass Cookies entweder auf den verwendeten Geräten nicht akzeptiert werden, oder dass jeweils ein besonderer Hinweis erfolgt, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Deaktivierung von Cookies dazu führen kann, dass nicht alle Funktionen der Webseite bestmöglich genutzt werden können.
Der Einsatz von Cookies dient dazu, die Nutzung des Webangebots der Kanzlei komfortabler zu gestalten. So kann beispielsweise anhand von Session-Cookies nachvollzogen werden, ob der Besucher einzelne Seiten der Webseite bereits besucht hat. Nach Verlassen der Webseite werden diese Session-Cookies automatisch gelöscht.
Zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit können temporäre Cookies eingesetzt werden. Sie werden für einen vorübergehenden Zeitraum auf dem Gerät des Besuchers gespeichert. Bei erneutem Besuch der Webseite wird automatisch erkannt, dass der Besucher die Seite bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgerufen hat und welche Eingaben und Einstellungen dabei vorgenommen wurden, um diese nicht wiederholen zu müssen.
Der Einsatz von Cookies erfolgt außerdem, um die Aufrufe der Webseite zu statistischen Zwecken und zum Zwecke der Verbesserung des Angebotes zu analysieren. Diese Cookies ermöglichen es, bei einem erneuten Besuch automatisch zu erkennen, dass die Webseite bereits zuvor vom Besucher aufgerufen wurde. Hier erfolgt nach einer jeweils festgelegten Zeit eine automatische Löschung der Cookies.
Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die o. g. Zwecke zur Wahrung der berechtigten Interessen der Kanzlei nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt.
5. Analyse-Dienste für Webseiten, Tracking
Wir nutzen auf unserer Webseite den Webseiten-Analysedienst für Webseiten von Google (Google Analytics). Rechtsgrundlage für die Verwendung der Analyse-Tools ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO. Die Webseitenanalyse liegt im berechtigten Interesse unserer Kanzlei und dient der statistischen Erfassung der Seitennutzung zur fortlaufenden Verbesserung unserer Kanzleiwebseite und des Angebots unserer Dienstleistungen.
6. Plugins sozialer Netzwerke (Social Plugins)
Auf unserer Kanzleiwebseite ist ein Plugin des sozialen Netzwerkes Facebook. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Social Plugins ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO. Ein berechtigtes Interesse unserer Kanzlei und Zweck des Einsatzes von Plugins sozialer Netzwerke ist es, unser Angebot einem breiten Publikum gegenüber bekanntzumachen. Die sozialen Netzwerke sind für den datenschutzkonformen Umgang mit den Daten ihrer Nutzer verantwortlich.
7. Ihre Rechte als betroffene Person
Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:
7.1 Auskunft
Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 83 StBerG verstoßen würde oder die Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen.
Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:
- Zwecke der Verarbeitung,
- Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
- falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
- sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
- ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
- ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.
7.2 Berichtigung und Vervollständigung
Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.
7.3 Löschung
Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
- Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.
Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.
7.4 Einschränkung der Verarbeitung
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:
- Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
- Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.
7.5 Datenübertragbarkeit
Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
7.6 Widerspruch
Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.
Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.
7.7 Widerruf einer Einwilligung
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.
7.8 Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.
8. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Stand: Juli 2018
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.
2. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach§ 102 AO, § 53 StPO und§ 383 ZPO bleiben unberührt.
(4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine - vom Steuerberater angelegte und geführte - Handakte genommen wird.
3. Mitwirkung Dritter
Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des§ 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z.B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.
3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz
(1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
(2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
(3) Soweit der Auftraggeber mit dem Steuerberater die Kommunikation per Telefaxanschluss oder über eine E-Mail-Adresse wünscht, hat der Auftraggeber sich an den Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren des Steuerberaters {bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) zu beteiligen.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht - wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB handelt -, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird.
(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
5. Haftung
(1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder - bei einheitlicher Schadensfolge - aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 2.000.000 € (in Worten: zwei Millionen) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen;§ 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - unberührt.
(2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.
6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und
Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich,Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.
(5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
7. Urheberrechtsschutz
Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach§ 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen(§ 4 Abs. 3 StBW).
(2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z.B.§ 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung(§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).
(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
9. Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2) Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen,§ 627 Abs. l BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist.
(3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen
durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf).
(4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
(5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen.
(6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
(7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen
(1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
(2) Handakten i. 5. v. Abs. 1 sind nur die Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere(§ 66 Abs. 3 StBerG).
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer
angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und
zurückbehalten.
(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre(§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG).
11. Sonstiges
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerbetaters. Der Steuerberater ist - nicht - bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen(§§ 36, 37 VSBG).
12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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FAX. 0681 56090
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und nach Vereinbarung
SA-SO: geschlossen
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