Newsletter

DIE MANDANTEN I INFORMATION Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. ◼ Arbeitgeber dürfen die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung nicht mehr bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug anwenden und müssen die entsprechenden Einnahmen des jeweiligen Monats der regulären Besteuerung unterwerfen. ◼ Dadurch wird möglicherweise zunächst eine höhere Lohnsteuer einbehalten. ◼ Die Berücksichtigung der ermäßigten Besteuerung für diese Einkünfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Entsprechenden Einkünfte müssen daher in der Einkommensteuererklärung angeben werden, damit die Tarifermäßigung angewendet werden kann. Hinweis: Eine eventuelle Steuerentlastung erfolgt damit erst nach Abgabe der Steuererklärung. Es ist daher besonders wichtig, die entsprechenden Einkünfte vollständig und korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Alle Steuerzahler Warnung vor Betrugsversuchen Derzeit kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen u. a. im Namen des Bundesfinanzministeriums (BMF). Hierauf macht das BMF aktuell aufmerksam. So sind gefälschte Schreiben im Namen des BMF mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“ im Umlauf, in denen Verbraucher aufgefordert werden, einen Betrag von 550 € zu zahlen. Mit dem Geldbetrag sollen Betroffene eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufheben können. Das Schreiben ist mit gefälschten Unterschriften des Bundesfinanzministers, Lars Klingbeil, und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde versehen. In diesem Zusammenhang bittet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alle Betroffenen, derartige Angebote oder Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Außerdem tauchen wiederholt Schreiben auf, in denen der Bundesfinanzminister angeblich Anlagemöglichkeiten bewirbt. Diese Schreiben sind grundsätzlich Fälschungen. Ferner werden Bürger in gefälschten E-Mails unter dem Vorwand, dass Rückerstattungen nicht zugestellt werden konnten, zur Kontaktaufnahme und in der Folge zu Geldzahlungen aufgefordert. Das BMF rät, nicht auf diese E-Mails zu reagieren. In Zweifelsfällen könnten sich Betroffene über das Kontaktformular unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html an das BMF wenden. Weitere Warnhinweise Derzeit werden Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich verwendet und für betrügerische Aktivitäten genutzt. Bürger werden im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten von privaten Unternehmen aufgefordert, eine Zahlung zugunsten der Bundeskasse unter Verwendung einer Bankverbindung der Bundeskasse zu leisten. Die Bundeskasse steht in keinem Zusammenhang mit diesen Aktivitäten, Zahlungen sollten nicht geleistet werden. Zudem werden aktuell im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verschiedene Schreiben versendet, in denen Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide zur Offenlegungspflicht versendet werden. Auch bei diesen Schreiben handelt es sich um Fälschungen. Hierzu hat das BZSt Hinweise auf seiner Homepage veröffentlicht, die ständig aktualisiert werden: https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html. Ebenfalls warnt das BMF vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit dem Handel mit Kryptowährungen: In diesen Fällen haben Bürger bei vermeintlichen Kryptobörsen im Internet Beträge investiert. Im Anschluss wird ein größerer Gewinn in Aussicht gestellt, für dessen Auszahlung eine Gebühr (z. B. an die AMLA) entrichtet werden soll. Hier beginnt der Betrug bereits bei der vermeintlichen Kryptobörse. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren wollen, empfiehlt das BMF dringend, den Anbieter auf seine Seriosität zu überprüfen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Hausbank oder die BaFin mit der Bitte um eine Einschätzung. Generell warnt die Polizei: Immer wieder sind Betrüger darauf aus, Gebühren oder Steuern (z. B. für ein angebliches Erbe oder einen Kryptogewinn) im Namen des BMF oder anderer internationaler Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds (IWF/IMF), der Europäischen Zentralbank oder der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) anzufordern. Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise, wenn Sie vermeintliche Schreiben dieser Art erhalten: ◼ Keine der genannten Behörden/Institutionen erhebt Gebühren bei den Bürgern, oder setzt Steuern fest. Es gehört nicht zu deren Aufgaben. Einzig die Finanzämter setzen Steuern fest. Dies erfolgt in der Regel immer auf dem Postweg. ◼ Keine der genannten Behörden/Institutionen versendet von sich aus SMS oder WhatsApp-Nachrichten, beziehungsweise E-Mails an Bürger. ◼ Sollten Zweifel bestehen, kann das BMF kontaktiert werden. Sie können sich auch an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Dies sollten Sie insbesondere dann tun, wenn Sie bereits irgendwelche Zahlungen geleistet haben. Hinweise: Informationen zum Thema „Phishing“ stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereit: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnenund-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/Passwortdiebstahldurch-Phishing/Wie-erkenne-ich-Phishing-in-E-Mails-undauf-Webseiten/wie-erkenne-ich-phishing-in-e-mails-undauf-webseiten_node.html). Aktuelle Warnungen und Meldungen zu Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäften für Verbraucher finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bafin: https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ0NDQ=